Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 8. November 2026
Teil A · Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter von Locvendo ist Julian Waibel, handelnd unter der Bezeichnung „Locvendo“ (in Gründung), Richard-Wagner-Str. 2, 54516 Wittlich, E-Mail info@locvendo.org (im Folgenden „Locvendo“ oder „wir“).
- Diese AGB gelten für die Nutzung aller Locvendo-Angebote: die Kunden-Plattform (www.locvendo.de), Locvendo Pro (www.locvendo.de/pro), Locvendo for Business (www.locvendo.de/business) und die zugehörigen Web-Apps (zusammen „Plattform“).
- Teil A gilt für alle Nutzer. Ergänzend gelten Teil B für Kunden, Teil C für Empfehler und Teil D für Partnerunternehmen. Nutzt jemand mehrere Bereiche, gelten die jeweiligen Teile nebeneinander. Bei Widersprüchen geht der speziellere Teil (B, C oder D) dem Teil A vor.
- Abweichende Bedingungen von Nutzern gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Was Locvendo ist
- Locvendo ist eine Empfehlungsplattform für lokale Unternehmen. Empfehler erzeugen persönliche Codes für Partnerunternehmen und geben sie an Bekannte weiter. Kunden erhalten mit dem Code bei dem Partnerunternehmen einen Rabatt. Partnerunternehmen zahlen Locvendo für Umsätze mit Code eine Vergütung (Abgabe). Aus der Abgabe erhalten Empfehler eine Provision.
- Kaufverträge, Dienstleistungs- und Werkverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen zustande. Locvendo ist nicht Vertragspartner dieser Geschäfte und haftet nicht für deren Erfüllung, die Qualität der Leistungen oder Angaben der Partnerunternehmen.
§ 3 Konto, ein Konto für alle Bereiche
- Für einige Funktionen ist ein Konto nötig. Bei der Registrierung sind wahre und vollständige Angaben zu machen und aktuell zu halten.
- Ein Konto kann gleichzeitig für mehrere Bereiche genutzt werden (Kunde, Empfehler, Zugang eines Partnerunternehmens). Pro Person ist nur ein Konto zulässig.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer müssen uns unverzüglich informieren, wenn sie einen Missbrauch ihres Kontos vermuten.
- Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung einzelner Bereiche besteht nicht.
§ 4 Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform
- Wir bemühen uns um eine möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit, schulden diese aber nicht. Wartungen, technische Störungen oder Störungen bei Dienstleistern (z. B. Hosting) können die Nutzung zeitweise einschränken.
- Wir dürfen die Plattform weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit die wesentlichen Leistungen erhalten bleiben und die Änderung für die Nutzer zumutbar ist.
§ 5 Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
- Umsätze, Codes, Kunden oder Bewertungen vorzutäuschen oder zu manipulieren, etwa durch Eigenkäufe über eigene Codes, Scheinkunden oder abgesprochene Buchungen,
- Codes zu verkaufen, zu tauschen oder auf Gutschein- und Rabattportalen zu veröffentlichen,
- die Plattform technisch anzugreifen, automatisiert auszulesen oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen,
- rechtswidrige, beleidigende, irreführende oder fremde Rechte verletzende Inhalte einzustellen.
Bei Verstößen dürfen wir Inhalte entfernen, betroffene Codes, Umsätze und Provisionen stornieren und Konten sperren oder kündigen (§ 8). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Bewertungen und Inhalte
- Bewertungen dürfen nur Kunden abgeben, die bei dem Partnerunternehmen mit Code eingekauft haben. Sie müssen auf eigenen Erfahrungen beruhen und sachlich sein.
- Partnerunternehmen dürfen auf Bewertungen öffentlich antworten. Sie dürfen Bewertungen nicht kaufen, belohnen oder durch Mitarbeiter, Angehörige oder Dritte abgeben lassen.
- Wir prüfen Bewertungen nicht vorab. Wir blenden Bewertungen aus, die gegen diese AGB oder gegen Gesetze verstoßen. Wer Inhalte einstellt, räumt uns die für die Darstellung auf der Plattform nötigen, unentgeltlichen und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, für die Dauer der Veröffentlichung.
§ 7 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Sperre
- Nutzungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Kunden und Empfehler können jederzeit ohne Frist kündigen, etwa per E-Mail an info@locvendo.org. Für Partnerunternehmen gilt § 27.
- Wir können Verträge mit Kunden und Empfehlern mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen § 5 vor.
- Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß dürfen wir ein Konto vorübergehend sperren, um den Sachverhalt aufzuklären. Wir informieren den Nutzer und geben Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 9 Änderungen dieser AGB
- Wir dürfen diese AGB und das Regelwerk für Empfehler (§ 17) ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, neuer Funktionen oder zur Missbrauchsabwehr. Wesentliche Vertragsinhalte wie Provisionssätze bereits erreichter Stufen oder die Vergütung von Partnerunternehmen ändern wir nur nach Absatz 2.
- Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit (z. B. per E-Mail oder in der App). Der Nutzer kann bis zum Inkrafttreten widersprechen oder den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kostenfrei kündigen. Widerspricht er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung besonders hin.
- Bereits entstandene Ansprüche, insbesondere verdiente Provisionen, bleiben von Änderungen unberührt.
§ 10 Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Teil B · Kunden
§ 11 Nutzung als Kunde
- Die Nutzung als Kunde ist kostenlos. Codes können ohne Konto genutzt werden. Mit Konto werden Codes dem Konto zugeordnet und sind auf allen Geräten verfügbar.
- Kunden müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Jüngere dürfen Locvendo nur mit Zustimmung der Eltern nutzen.
§ 12 Codes und Rabatte
- Ein Code berechtigt zum Rabatt bei dem Partnerunternehmen, für das er ausgestellt ist. Höhe und Bedingungen des Rabatts zeigt die App. Den Rabatt gewährt das Partnerunternehmen.
- Ein Code ist persönlich. Beim ersten Einlösen wird er dem Kunden zugeordnet (z. B. mit Vornamen oder Konto). Er darf danach nicht an andere weitergegeben werden.
- Ein Code hat keinen Geldwert. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rabatt besteht nur, solange der Code aktiv ist und das Unternehmen an Locvendo teilnimmt.
- Partnerunternehmen können ihre Teilnahme beenden. Ihre Codes verlieren dann ihre Gültigkeit. Ein Ersatz- oder Entschädigungsanspruch gegen Locvendo besteht nicht.
- Wer einen Code weitergibt, erhält dafür eine Provision von Locvendo. Der Preis für den Kunden ändert sich dadurch nicht.
Teil C · Empfehler (Locvendo Pro)
§ 13 Vertragsverhältnis
- Empfehler vermitteln Kunden an Partnerunternehmen, indem sie persönliche Codes weitergeben. Sie handeln selbstständig und auf eigene Rechnung. Es entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis. Empfehler unterliegen keinen Weisungen, keiner Mindestleistung und keiner Abnahme- oder Umsatzpflicht.
- Empfehler müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Es gibt keine Einstiegsgebühren, keine Pflichtkäufe und keine kostenpflichtigen Pakete.
- Empfehler dürfen nicht im Namen von Locvendo oder eines Partnerunternehmens auftreten oder Erklärungen für diese abgeben.
§ 14 Tippgeber und Commendator
- Wer ohne Gewerbe teilnimmt, ist Tippgeber (Stufe 0). Provisionen an Tippgeber zahlen wir je Kalenderjahr nur bis zu einer Gesamtsumme von weniger als 256 Euro aus. Darüber hinaus entstehen für Tippgeber im laufenden Kalenderjahr keine Provisionsansprüche. Tippgeber können kein eigenes Team aufbauen.
- Wer ein Gewerbe angemeldet hat, kann seine Steuernummer in der App melden. Nach unserer Prüfung wird er Commendator (Stufe 1). Für Commendator und höhere Stufen gilt keine jährliche Obergrenze.
- Empfehler sind selbst für die Versteuerung ihrer Provisionen verantwortlich. Gewerbliche Empfehler teilen uns mit, ob sie Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG sind, und informieren uns unverzüglich über Änderungen.
§ 15 Entstehung und Fälligkeit der Provision
- Eine Provision entsteht nur für tatsächliche Umsätze eines Kunden mit dem Code des Empfehlers, die das Partnerunternehmen in Locvendo gebucht hat. Grundlage ist die Abgabe, die das Partnerunternehmen für diesen Umsatz an Locvendo zahlt.
- Für die Gewinnung neuer Empfehler (Werbung von Partnern) wird keine Provision gezahlt. Provisionen entstehen ausschließlich aus Umsätzen von Kunden bei Partnerunternehmen.
- Die Provision wird fällig, wenn das Partnerunternehmen die Abgabe an Locvendo bezahlt hat und danach eine Wartefrist von 30 Tagen abgelaufen ist. Bis dahin wird sie in der App als „wartet“ oder „schwebend“ angezeigt.
- Wird ein Umsatz widerrufen, storniert oder rückabgewickelt (z. B. bei einer Rückgabe) oder zahlt das Partnerunternehmen die Abgabe endgültig nicht, entfällt die Provision. Bereits ausgezahlte Provisionen auf solche Umsätze dürfen wir mit künftigen Provisionen verrechnen.
- Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Regelwerk (§ 17) und der Stufe des Empfehlers zum Zeitpunkt der Buchung.
§ 16 Abrechnung und Auszahlung
- Wir zahlen fällige Provisionen einmal monatlich auf das in der App hinterlegte Konto aus. Voraussetzung sind eine gültige IBAN und, soweit von uns verlangt, eine Bestätigung der Identität.
- Über Provisionen an gewerbliche Empfehler rechnen wir im Gutschriftverfahren ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Empfehler ist damit einverstanden. Bei Empfehlern, die nicht Kleinunternehmer sind, weisen wir die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich aus. Der Empfehler prüft jede Gutschrift und widerspricht ihr innerhalb von vier Wochen, falls sie unrichtig ist.
- Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb von acht Wochen nach Erhalt in Textform zu erheben. Danach gilt sie als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche bei späterer Kenntnis von Fehlern bleiben unberührt.
§ 17 Regelwerk, Stufen und Struktur
- Stufen, Provisionssätze, Voraussetzungen für Aufstiege, Leitungsvergütung und Konsul-Bonus regelt das Regelwerk, das in der App unter „Stufen“ und „So funktioniert's“ einsehbar ist. Es ist Bestandteil dieses Vertrags.
- Ein Aufstieg wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf die Erfüllung aller Voraussetzungen folgt. Eine erreichte Stufe bleibt grundsätzlich erhalten. Wir dürfen eine Stufe berichtigen, wenn sie auf einem Fehler oder auf einem Verstoß gegen § 5 beruht.
- Empfehler ab Stufe 1 können andere Personen über ihren Einladungslink als Partner gewinnen. Leitungsvergütung erhält nur, wer selbst in den letzten sechs Monaten Umsatz erzielt hat und nicht gesperrt ist.
- Ein bestimmtes Einkommen wird nicht zugesagt. Beispielrechnungen in der App sind unverbindliche Schätzungen.
§ 18 Pflichten bei der Empfehlung
Empfehler verpflichten sich insbesondere:
- nur Unternehmen zu empfehlen, von denen sie überzeugt sind, und keine falschen oder irreführenden Angaben über Unternehmen, Rabatte oder Verdienstmöglichkeiten zu machen,
- bei jeder Empfehlung offenzulegen, dass sie dafür eine Provision erhalten (Kennzeichnung nach § 5a UWG). Die Nachrichtenvorlagen der App enthalten diesen Hinweis. Er darf nicht entfernt werden,
- Empfehlungen nur an Personen zu senden, die damit einverstanden sind, insbesondere keine unerwünschten Massen-E-Mails, -SMS oder -Nachrichten zu verschicken (§ 7 UWG),
- keine bezahlte Werbung mit Namen oder Marken der Partnerunternehmen oder von Locvendo zu schalten, ohne vorherige Zustimmung in Textform,
- Codes nicht an sich selbst, an Mitarbeiter oder Inhaber des jeweiligen Partnerunternehmens weiterzugeben,
- bei der Werbung neuer Partner keine Verdienstversprechen zu machen und nicht zu behaupten, dass Werben allein Geld bringt.
Für Schäden aus schuldhaften Verstößen, insbesondere für Abmahnkosten, stellt der Empfehler Locvendo von Ansprüchen Dritter frei.
§ 19 Wettbewerbe
- Wir können für Empfehler Wettbewerbe veranstalten. Teilnahmezeitraum, Wertung, teilnahmeberechtigte Personen und Preise stehen im jeweiligen Wettbewerb in der App.
- Gewertet werden nur Umsätze, die nicht widerrufen oder storniert wurden. Bei Verstößen gegen § 5 oder § 18 dürfen wir Teilnehmer ausschließen und Preise zurückfordern.
- Geldpreise zahlen wir mit der nächsten Provisionsauszahlung aus. Für die Versteuerung ist der Gewinner selbst verantwortlich. Eine Barauszahlung von Sachpreisen ist ausgeschlossen.
§ 20 Ende der Teilnahme
- Nach Vertragsende entstehen keine neuen Provisionsansprüche. Provisionen auf Umsätze, die vor dem Vertragsende gebucht wurden, zahlen wir nach § 15 und § 16 aus.
- Mit Vertragsende werden die Codes des Empfehlers nicht ungültig. Kunden behalten ihre Rabatte. Über die Zuordnung einer bestehenden Struktur entscheiden wir nach dem Regelwerk.
Teil D · Partnerunternehmen (Locvendo for Business)
§ 21 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Teil D gilt nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also nicht für Verbraucher.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Unternehmen nach seinem Antrag freischalten. Eine kostenlose Testphase kann vereinbart werden. Ihre Dauer teilen wir bei der Freischaltung mit.
- Die Tarifklasse legen wir nach der Branche des Unternehmens fest und teilen sie bei der Freischaltung mit. Die aktuellen Tarifklassen mit Abgabe und Kundenrabatt sieht das Unternehmen in Locvendo for Business.
§ 22 Leistungen von Locvendo
Locvendo stellt dem Partnerunternehmen insbesondere bereit: die Darstellung auf der Plattform (Liste, Karte und Unternehmensseite), die Weitergabe des Unternehmens durch Empfehler, die Kasse zum Prüfen von Codes und Buchen von Umsätzen, Statistiken, Rechnungen und Stammkunden-Codes. Einen bestimmten Werbeerfolg oder eine Mindestzahl an Kunden schulden wir nicht.
§ 23 Pflichten des Partnerunternehmens
- Das Partnerunternehmen gewährt Kunden mit gültigem Code den Rabatt seiner Tarifklasse, bei Stammkunden-Codes den vereinbarten Stammkunden-Rabatt.
- Das Partnerunternehmen bucht jeden Umsatz mit Code vollständig, wahrheitsgemäß und zeitnah mit dem Netto-Betrag in der Kasse. Bei Aufträgen meldet es die Zahlung des Kunden, sobald sie eingegangen ist. Umsätze mit Code ohne Buchung abzuwickeln oder Codes zu umgehen, ist untersagt.
- Widerrufe und Rückgaben bucht das Partnerunternehmen innerhalb der Wartefrist von 30 Tagen in Locvendo.
- Wir dürfen die Einhaltung dieser Pflichten in angemessenem Umfang prüfen, auch durch Testkäufe.
- Das Partnerunternehmen ist für die Zugänge seiner Mitarbeiter (Kasse) verantwortlich und entfernt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich bzw. teilt uns dies mit.
§ 24 Vergütung
- Für jeden gebuchten Umsatz mit einem Empfehlungscode (LV-Code) zahlt das Partnerunternehmen eine Abgabe in Höhe des Prozentsatzes seiner Tarifklasse vom Netto-Umsatz. In Tarifklasse C ist die Abgabe auf 1.500 Euro je Auftrag begrenzt. Ab dem zweiten Kundenjahr (ein Jahr nach der ersten Einlösung des jeweiligen Codes) halbiert sich die Abgabe für diesen Kunden.
- Für Umsätze mit Stammkunden-Codes (ST-Code) fällt keine Abgabe an.
- Das Partnerunternehmen kann freiwillig eine Zusatzabgabe vereinbaren, um Empfehler stärker zu motivieren.
- Zusätzlich zahlt das Partnerunternehmen eine monatliche Servicepauschale von 20 Euro netto, ab dem Monat nach Ende einer etwaigen Testphase.
- Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 25 Abrechnung und Zahlung
- Wir rechnen monatlich über die Abgaben und die Servicepauschale des Vormonats ab. Die Rechnung ist in Locvendo for Business abrufbar und wird zusätzlich per E-Mail verschickt.
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, soweit ein Mandat erteilt ist, sonst per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Gerät das Partnerunternehmen in Zahlungsverzug, dürfen wir nach vorheriger Ankündigung seinen Zugang und die Annahme neuer Codes bis zum Ausgleich sperren. Kosten einer mangels Deckung zurückgegebenen Lastschrift trägt das Partnerunternehmen, soweit es dies zu vertreten hat.
§ 26 Unternehmensseite und Inhalte
- Das Partnerunternehmen kann eine Unternehmensseite mit Texten, Logo, Fotos, Leistungen und Öffnungszeiten gestalten. Es ist für die Inhalte verantwortlich und versichert, die nötigen Rechte daran zu haben, insbesondere an Fotos und Logos.
- Es räumt uns für die Dauer des Vertrags die unentgeltlichen, nicht ausschließlichen Rechte ein, diese Inhalte, Name und Logo auf der Plattform und in Empfehlungen anzuzeigen.
- Wir dürfen Inhalte entfernen, die gegen Gesetze oder diese AGB verstoßen.
§ 27 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ändern wir die Tarifklassen, die Abgabe oder die Servicepauschale zum Nachteil des Partnerunternehmens, teilen wir das mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Das Partnerunternehmen kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- Mit Vertragsende werden die Codes des Unternehmens deaktiviert und die Unternehmensseite entfernt. Abgaben für Umsätze, die bis zum Vertragsende gebucht wurden, bleiben geschuldet.
§ 28 Haftung gegenüber Unternehmen
Ergänzend zu § 7 gilt: Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung gegenüber Partnerunternehmen für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen und je Kalenderjahr auf die Summe der in diesem Jahr gezahlten Vergütung begrenzt, soweit nicht § 7 Abs. 1 eingreift.
§ 29 Datenschutz zwischen Locvendo und Partnerunternehmen
Partnerunternehmen erhalten über die Kasse nur die Daten, die für die Einlösung eines Codes nötig sind (z. B. Code und Vornamen des Kunden). Sie dürfen diese Daten nur zur Abwicklung des Einkaufs und für ihre gesetzlichen Pflichten verwenden. Für ihre eigene Verarbeitung sind sie selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
Teil E · Schlussbestimmungen
§ 30 Streitbeilegung, Recht, Gerichtsstand
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Wittlich.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Locvendo · Julian Waibel · Richard-Wagner-Str. 2 · 54516 Wittlich · info@locvendo.org · Stand: 8. November 2026